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Schleswig-Holstein Kreis Ostholstein Kabelhorst

Hebesätze Kabelhorst

Kreis Ostholstein · AGS 01055023 · 415 Einwohner

Gewerbesteuer
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
345 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
345 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

350 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Kabelhorst aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 345 %. Der Median Kreis Ostholstein liegt bei 370 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Was der Wert für Kabelhorst bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Kabelhorst im zweiten Fünftel; der Satz von 350 % kommt insgesamt 880 mal vor. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 434 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 754-grösste von 1.106 Gemeinden des Landes.

Kabelhorst im Zahlenvergleich

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Kabelhorst, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Kabelhorst 350 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Ostholstein 370 % Berichtsjahr 2024 −20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte

Von 36 Gemeinden im Kreis Ostholstein mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Kabelhorst auf Platz 7, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Wie die Umgebung von Kabelhorst liegt

Gemeinden im Kreis Ostholstein mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Kabelhorst Grundsteuer B
Gremersdorf 350 % 0 Prozentpunkte 350 %
Grömitz 350 % 0 Prozentpunkte 370 %
Kellenhusen (Ostsee) 350 % 0 Prozentpunkte 390 %
Neukirchen 350 % 0 Prozentpunkte 370 %
Ratekau 350 % 0 Prozentpunkte 360 %

Gewerbesteuer in Kabelhorst an einem Beispiel

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 350 % sind das 11.698,75 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Welche Satzung gilt

Zuständig für die Festsetzung ist Kabelhorst selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Kabelhorst noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Kabelhorst

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Kabelhorst?

350 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 11.698,75 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Kabelhorst?

Kabelhorst setzt die Grundsteuer B auf 345 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Kabelhorst hoch?

Gemessen am Median Kreis Ostholstein von 370 % liegt der Satz von Kabelhorst 20 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Kabelhorst durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Kabelhorst
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.