Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Mecklenburg-Vorpommern Landkreis Rostock Hoppenrade

Hebesätze Hoppenrade

Landkreis Rostock · AGS 13072048 · 643 Einwohner

Gewerbesteuer
340 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
370 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Hoppenrade gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 340 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 370 %. Der Median Landkreis Rostock liegt bei 370 %, die Differenz beträgt 30 Prozentpunkte.

Wie Hoppenrade zum Landesdurchschnitt liegt

Hoppenrade liegt im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 545 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 340 %. Innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern steht die Gemeinde auf Platz 108 von 724, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 395-grösste von 726 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Hoppenrade nach Quelle

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Hoppenrade, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Hoppenrade 340 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Rostock 370 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −40 Prozentpunkte

Von 112 Gemeinden im Landkreis Rostock mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Hoppenrade auf Platz 33, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Wie die Umgebung von Hoppenrade liegt

Gemeinden im Landkreis Rostock mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Hoppenrade Grundsteuer B
Am Salzhaff 340 % 0 Prozentpunkte 420 %
Broderstorf 340 % 0 Prozentpunkte 400 %
Altkalen 339 % −1 Prozentpunkte 354 %
Finkenthal 339 % −1 Prozentpunkte 365 %
Hohen Sprenz 339 % −1 Prozentpunkte 354 %

Ein Rechenbeispiel für Hoppenrade

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 340 % Hebesatz sind 11.364,50 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Welche Satzung gilt

Hoppenrade legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Hoppenrade fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Hoppenrade

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Hoppenrade?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 340 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 11.364,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Hoppenrade?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 370 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Hoppenrade hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 370 %. Hoppenrade liegt 30 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Hoppenrade legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Hoppenrade
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.