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Hebesätze Hohenstein-Ernstthal
Für Hohenstein-Ernstthal ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 400 % festgesetzt (Gebietsstand 1. Januar 2026). Die Grundsteuer B beträgt 385 %. Der Median Landkreis Zwickau liegt bei 400 % und damit auf demselben Wert. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 400 % aus.
Was der Wert für Hohenstein-Ernstthal bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Hohenstein-Ernstthal im vierten Fünftel; der Satz von 400 % kommt insgesamt 1.113 mal vor. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 183 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 46-grösste von 419 Gemeinden des Landes.
Hebesätze in Hohenstein-Ernstthal nach Quelle
Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Hohenstein-Ernstthal | 400 % | Gebietsstand 1. Januar 2026 | — |
| Hohenstein-Ernstthal | 400 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Zwickau | 400 % | Gebietsstand 1. Januar 2026 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +20 Prozentpunkte |
Von 33 Gemeinden im Landkreis Zwickau mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Hohenstein-Ernstthal auf Platz 14, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Welche Gemeinden ähnlich liegen
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Hohenstein-Ernstthal | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Crimmitschau | 400 % | 0 Prozentpunkte | 420 % |
| Crinitzberg | 400 % | 0 Prozentpunkte | 410 % |
| Dennheritz | 400 % | 0 Prozentpunkte | 300 % |
| Glauchau | 400 % | 0 Prozentpunkte | 390 % |
| Hartenstein | 400 % | 0 Prozentpunkte | 360 % |
Ein Rechenbeispiel für Hohenstein-Ernstthal
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 400 % sind das 13.370,00 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.
Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist
Hohenstein-Ernstthal legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.
Für Hohenstein-Ernstthal fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Hohenstein-Ernstthal
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Hohenstein-Ernstthal?
Hohenstein-Ernstthal setzt 400 % fest (Gebietsstand 1. Januar 2026). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 13.370,00 Euro im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Hohenstein-Ernstthal?
Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 385 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Hohenstein-Ernstthal hoch?
Im Vergleich zum Median Landkreis Zwickau von 400 % liegt Hohenstein-Ernstthal genau darauf.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Gemeinde Hohenstein-Ernstthal durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.
Woraus sich die Angaben ergeben
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden | Gebietsstand 1. Januar 2026 | 9. September 2026 |
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.