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Schleswig-Holstein Kreis Plön Hohenfelde

Hebesätze Hohenfelde

Kreis Plön · AGS 01057029 · 1.041 Einwohner

Gewerbesteuer
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
240 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
220 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Hohenfelde beträgt 300 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 240 %. Der Median Kreis Plön liegt bei 370 %, die Differenz beträgt 70 Prozentpunkte.

Wie Hohenfelde bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Hohenfelde im niedrigsten Fünftel. Denselben Satz von 300 % setzen bundesweit 243 Gemeinden fest. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 21 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 383-grösste von 1.106 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Hohenfelde nach Quelle

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Hohenfelde, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Hohenfelde 300 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Plön 370 % Berichtsjahr 2024 −70 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −80 Prozentpunkte

Von 85 Gemeinden im Kreis Plön mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Hohenfelde auf Platz 3, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Wie die Umgebung von Hohenfelde liegt

Gemeinden im Kreis Plön mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Hohenfelde Grundsteuer B
Lütjenburg 300 % 0 Prozentpunkte 270 %
Belau 310 % +10 Prozentpunkte 300 %
Högsdorf 310 % +10 Prozentpunkte 260 %
Rendswühren 310 % +10 Prozentpunkte 260 %
Tasdorf 310 % +10 Prozentpunkte 260 %

Ein Rechenbeispiel für Hohenfelde

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 300 % ergibt das 10.027,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.674,00 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Welche Satzung gilt

Hohenfelde legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Hohenfelde fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Hohenfelde

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Hohenfelde?

In Hohenfelde gilt ein Hebesatz von 300 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 10.027,50 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Hohenfelde?

Die Grundsteuer B liegt bei 240 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Hohenfelde hoch?

Im Vergleich zum Median Kreis Plön von 370 % liegt Hohenfelde 70 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Hohenfelde per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Hohenfelde
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.