Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Sachsen Landkreis Zwickau Hirschfeld

Hebesätze Hirschfeld

Landkreis Zwickau · AGS 14524110 · 1.092 Einwohner

Gewerbesteuer
400 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer B
420 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer A
330 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Hirschfeld ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 400 % festgesetzt (Gebietsstand 1. Januar 2026). Die Grundsteuer B beträgt 420 %. Der Median Landkreis Zwickau liegt bei 400 % und damit auf demselben Wert. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 400 % aus.

Ist der Hebesatz in Hirschfeld hoch?

1.113 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 400 % fest. Damit liegt Hirschfeld im vierten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 183 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 393-grösste von 419 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Hirschfeld vorliegen

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Hirschfeld, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Hirschfeld 400 % Gebietsstand 1. Januar 2026
Hirschfeld 400 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Zwickau 400 % Gebietsstand 1. Januar 2026 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte

Von 33 Gemeinden im Landkreis Zwickau mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Hirschfeld auf Platz 14, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Wie die Umgebung von Hirschfeld liegt

Gemeinden im Landkreis Zwickau mit ähnlichem Hebesatz, Gebietsstand 1. Januar 2026
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Hirschfeld Grundsteuer B
Crimmitschau 400 % 0 Prozentpunkte 420 %
Crinitzberg 400 % 0 Prozentpunkte 410 %
Dennheritz 400 % 0 Prozentpunkte 300 %
Glauchau 400 % 0 Prozentpunkte 390 %
Hartenstein 400 % 0 Prozentpunkte 360 %

Wie viel Gewerbesteuer in Hirschfeld anfällt

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 400 %, also 13.370,00 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Welche Satzung gilt

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Hirschfeld und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Hirschfeld ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Hirschfeld

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Hirschfeld?

400 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Gebietsstand 1. Januar 2026). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 13.370,00 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Hirschfeld?

Die Grundsteuer B liegt bei 420 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Hirschfeld hoch?

Der Median Landkreis Zwickau liegt bei 400 %. Hirschfeld liegt damit genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Hirschfeld per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Hirschfeld
QuelleStandAbgerufen
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden Gebietsstand 1. Januar 2026 9. September 2026
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.