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Hamburg Hamburg, Freie und Hansestadt

Hebesätze Hamburg, Freie und Hansestadt

Hamburg · AGS 02000000 · 1.875.180 Einwohner

Gewerbesteuer
470 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
540 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
225 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Hamburg, Freie und Hansestadt ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 470 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 540 %. Der Landesmedian in Hamburg liegt bei 470 % und damit auf demselben Wert.

Was der Wert für Hamburg, Freie und Hansestadt bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Hamburg, Freie und Hansestadt im höchsten Fünftel; der Satz von 470 % kommt insgesamt 29 mal vor.

Hamburg, Freie und Hansestadt im Zahlenvergleich

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Hamburg, Freie und Hansestadt, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Hamburg, Freie und Hansestadt 470 % Berichtsjahr 2024
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +90 Prozentpunkte

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Gewerbesteuer in Hamburg, Freie und Hansestadt an einem Beispiel

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 470 % sind das 15.709,75 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 3.008,25 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Welche Satzung gilt

Zuständig für die Festsetzung ist Hamburg, Freie und Hansestadt selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Hamburg, Freie und Hansestadt noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Hamburg, Freie und Hansestadt

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Hamburg, Freie und Hansestadt?

Der Hebesatz liegt bei 470 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 15.709,75 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Hamburg, Freie und Hansestadt?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 540 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Hamburg, Freie und Hansestadt selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Hamburg, Freie und Hansestadt
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.