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Thüringen Landkreis Greiz Großenstein

Hebesätze Großenstein

Landkreis Greiz · AGS 16076023 · 1.212 Einwohner

Gewerbesteuer
357 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
420 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
315 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

357 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Großenstein aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 420 %. Der Median Landkreis Greiz liegt bei 395 %, die Differenz beträgt 38 Prozentpunkte.

Was der Wert für Großenstein bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Großenstein im zweiten Fünftel; der Satz von 357 % kommt insgesamt 62 mal vor. Innerhalb von Thüringen steht die Gemeinde auf Platz 21 von 605, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 213-grösste von 630 Gemeinden des Landes.

Großenstein im Zahlenvergleich

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Großenstein, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Großenstein 357 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Greiz 395 % Berichtsjahr 2024 −38 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −23 Prozentpunkte

Von 42 Gemeinden im Landkreis Greiz mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Großenstein auf Platz 4, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Wie die Umgebung von Großenstein liegt

Gemeinden im Landkreis Greiz mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Großenstein Grundsteuer B
Bethenhausen 357 % 0 Prozentpunkte 389 %
Hirschfeld 357 % 0 Prozentpunkte 389 %
Pölzig 357 % 0 Prozentpunkte 389 %
Korbußen 330 % −27 Prozentpunkte 300 %
Auma-Weidatal 395 % +38 Prozentpunkte 402 %

Gewerbesteuer in Großenstein an einem Beispiel

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 357 % sind das 11.932,73 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 768,77 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Welche Satzung gilt

Zuständig für die Festsetzung ist Großenstein selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Großenstein noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Großenstein

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Großenstein?

In Großenstein gilt ein Hebesatz von 357 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 11.932,73 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Großenstein?

420 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Großenstein hoch?

Großenstein liegt 38 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Landkreis Greiz von 395 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Großenstein selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Großenstein
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.