Thüringen › Landkreis Greiz ›Großenstein
Hebesätze Großenstein
357 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Großenstein aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 420 %. Der Median Landkreis Greiz liegt bei 395 %, die Differenz beträgt 38 Prozentpunkte.
Was der Wert für Großenstein bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Großenstein im zweiten Fünftel; der Satz von 357 % kommt insgesamt 62 mal vor. Innerhalb von Thüringen steht die Gemeinde auf Platz 21 von 605, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 213-grösste von 630 Gemeinden des Landes.
Großenstein im Zahlenvergleich
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Großenstein | 357 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Greiz | 395 % | Berichtsjahr 2024 | −38 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −23 Prozentpunkte |
Von 42 Gemeinden im Landkreis Greiz mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Großenstein auf Platz 4, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Wie die Umgebung von Großenstein liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Großenstein | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Bethenhausen | 357 % | 0 Prozentpunkte | 389 % |
| Hirschfeld | 357 % | 0 Prozentpunkte | 389 % |
| Pölzig | 357 % | 0 Prozentpunkte | 389 % |
| Korbußen | 330 % | −27 Prozentpunkte | 300 % |
| Auma-Weidatal | 395 % | +38 Prozentpunkte | 402 % |
Gewerbesteuer in Großenstein an einem Beispiel
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 357 % sind das 11.932,73 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 768,77 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.
Welche Satzung gilt
Zuständig für die Festsetzung ist Großenstein selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Großenstein noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Großenstein
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Großenstein?
In Großenstein gilt ein Hebesatz von 357 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 11.932,73 Euro jährlich.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Großenstein?
420 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Ist die Gewerbesteuer in Großenstein hoch?
Großenstein liegt 38 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Landkreis Greiz von 395 %.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Zuständig ist Großenstein selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Belege und Abrufdatum
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.