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Mecklenburg-Vorpommern Landkreis Vorpommern-Greifswald Groß Polzin

Hebesätze Groß Polzin

Landkreis Vorpommern-Greifswald · AGS 13075043 · 400 Einwohner

Gewerbesteuer
391 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
439 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
338 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Groß Polzin ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 391 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 439 %. Der Median Landkreis Vorpommern-Greifswald liegt bei 390 %, die Differenz beträgt 1 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Groß Polzin hoch?

12 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 391 % fest. Damit liegt Groß Polzin im vierten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern steht die Gemeinde auf Platz 600 von 724, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 563-grösste von 726 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Groß Polzin vorliegen

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Groß Polzin, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Groß Polzin 391 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Vorpommern-Greifswald 390 % Berichtsjahr 2024 +1 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +11 Prozentpunkte

Von 138 Gemeinden im Landkreis Vorpommern-Greifswald mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Groß Polzin auf Platz 88, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Nachbarn von Groß Polzin mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Vorpommern-Greifswald mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Groß Polzin Grundsteuer B
Polzow 391 % 0 Prozentpunkte 435 %
Blesewitz 390 % −1 Prozentpunkte 427 %
Brietzig 390 % −1 Prozentpunkte 430 %
Buggenhagen 390 % −1 Prozentpunkte 438 %
Butzow 390 % −1 Prozentpunkte 427 %

Wie viel Gewerbesteuer in Groß Polzin anfällt

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 391 %, also 13.069,18 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 367,68 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wer den Hebesatz in Groß Polzin beschliesst

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Groß Polzin und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Groß Polzin ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Groß Polzin

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Groß Polzin?

In Groß Polzin gilt ein Hebesatz von 391 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 13.069,18 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Groß Polzin?

Groß Polzin setzt die Grundsteuer B auf 439 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Groß Polzin hoch?

Groß Polzin liegt 1 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Landkreis Vorpommern-Greifswald von 390 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Groß Polzin selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Groß Polzin
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.