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Schleswig-Holstein Kreis Segeberg Groß Kummerfeld

Hebesätze Groß Kummerfeld

Kreis Segeberg · AGS 01060028 · 1.890 Einwohner

Gewerbesteuer
336 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
339 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
339 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

336 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Groß Kummerfeld aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 339 %. Der Median Kreis Segeberg liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 14 Prozentpunkte.

Wo Groß Kummerfeld im Vergleich steht

Der Wert von 336 % ordnet Groß Kummerfeld im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 10 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 335 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 226-grösste von 1.106 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Groß Kummerfeld im Überblick

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Groß Kummerfeld, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Groß Kummerfeld 336 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Segeberg 350 % Berichtsjahr 2024 −14 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −44 Prozentpunkte

Von 95 Gemeinden im Kreis Segeberg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Groß Kummerfeld auf Platz 29, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Wie die Umgebung von Groß Kummerfeld liegt

Gemeinden im Kreis Segeberg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Groß Kummerfeld Grundsteuer B
Oering 336 % 0 Prozentpunkte 350 %
Klein Rönnau 335 % −1 Prozentpunkte 340 %
Alveslohe 340 % +4 Prozentpunkte 360 %
Groß Niendorf 340 % +4 Prozentpunkte 310 %
Groß Rönnau 340 % +4 Prozentpunkte 320 %

Was die Gewerbesteuer in Groß Kummerfeld konkret kostet

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 336 % macht daraus 11.230,80 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.470,70 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Welche Satzung gilt

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Groß Kummerfeld, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Groß Kummerfeld noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Groß Kummerfeld

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Groß Kummerfeld?

In Groß Kummerfeld gilt ein Hebesatz von 336 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 11.230,80 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Groß Kummerfeld?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 339 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Groß Kummerfeld hoch?

Im Vergleich zum Median Kreis Segeberg von 350 % liegt Groß Kummerfeld 14 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Groß Kummerfeld. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Groß Kummerfeld
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.