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Mecklenburg-Vorpommern Landkreis Ludwigslust-Parchim Grebs-Niendorf

Hebesätze Grebs-Niendorf

Landkreis Ludwigslust-Parchim · AGS 13076053 · 542 Einwohner

Gewerbesteuer
364 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
411 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
323 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Grebs-Niendorf ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 364 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 411 %. Der Median Landkreis Ludwigslust-Parchim liegt bei 378 %, die Differenz beträgt 14 Prozentpunkte.

Wo Grebs-Niendorf im Vergleich steht

Der Wert von 364 % ordnet Grebs-Niendorf im zweiten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 1 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern steht die Gemeinde auf Platz 270 von 724, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 460-grösste von 726 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Grebs-Niendorf nach Quelle

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Grebs-Niendorf, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Grebs-Niendorf 364 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Ludwigslust-Parchim 378 % Berichtsjahr 2024 −14 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −16 Prozentpunkte

Von 142 Gemeinden im Landkreis Ludwigslust-Parchim mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Grebs-Niendorf auf Platz 61, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Nachbarn von Grebs-Niendorf mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Ludwigslust-Parchim mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Grebs-Niendorf Grundsteuer B
Karenz 364 % 0 Prozentpunkte 411 %
Karrenzin 365 % +1 Prozentpunkte 405 %
Parchim 365 % +1 Prozentpunkte 440 %
Bengerstorf 368 % +4 Prozentpunkte 400 %
Hagenow 360 % −4 Prozentpunkte 380 %

Ein Rechenbeispiel für Grebs-Niendorf

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 364 % macht daraus 12.166,70 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 534,80 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wer den Hebesatz in Grebs-Niendorf beschliesst

Grebs-Niendorf legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Grebs-Niendorf fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Grebs-Niendorf

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Grebs-Niendorf?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 364 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 12.166,70 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Grebs-Niendorf?

Die Grundsteuer B liegt bei 411 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Grebs-Niendorf hoch?

Grebs-Niendorf liegt 14 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Landkreis Ludwigslust-Parchim von 378 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Grebs-Niendorf. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Grebs-Niendorf
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.