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Hebesätze Gornau/Erzgeb.
Für Gornau/Erzgeb. ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 400 % festgesetzt (Gebietsstand 1. Januar 2026). Die Grundsteuer B beträgt 384 %. Der Median Erzgebirgskreis liegt bei 400 % und damit auf demselben Wert. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 400 % aus.
Was der Wert für Gornau/Erzgeb. bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Gornau/Erzgeb. im vierten Fünftel; der Satz von 400 % kommt insgesamt 1.113 mal vor. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 183 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 214-grösste von 419 Gemeinden des Landes.
Die Werte für Gornau/Erzgeb. im Überblick
Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Gornau/Erzgeb. | 400 % | Gebietsstand 1. Januar 2026 | — |
| Gornau/Erzgeb. | 400 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Erzgebirgskreis | 400 % | Gebietsstand 1. Januar 2026 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +20 Prozentpunkte |
Von 59 Gemeinden im Erzgebirgskreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Gornau/Erzgeb. auf Platz 27, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Vergleichbare Gemeinden in der Nähe
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Gornau/Erzgeb. | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Amtsberg | 400 % | 0 Prozentpunkte | 440 % |
| Auerbach | 400 % | 0 Prozentpunkte | 430 % |
| Bockau | 400 % | 0 Prozentpunkte | 371 % |
| Börnichen/Erzgeb. | 400 % | 0 Prozentpunkte | 390 % |
| Breitenbrunn/Erzgeb., Hochschulort | 400 % | 0 Prozentpunkte | 390 % |
Was die Gewerbesteuer in Gornau/Erzgeb. konkret kostet
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 400 % sind das 13.370,00 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.
Wo die Festsetzung für Gornau/Erzgeb. nachzulesen ist
Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Gornau/Erzgeb., auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.
Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Gornau/Erzgeb. noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Gornau/Erzgeb.
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Gornau/Erzgeb.?
In Gornau/Erzgeb. gilt ein Hebesatz von 400 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 13.370,00 Euro jährlich.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Gornau/Erzgeb.?
Gornau/Erzgeb. setzt die Grundsteuer B auf 384 % fest (Gebietsstand 1. Januar 2026). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Gornau/Erzgeb. hoch?
Gemessen am Median Erzgebirgskreis von 400 % liegt der Satz von Gornau/Erzgeb. genau darauf.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Gornau/Erzgeb.. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.
Woraus sich die Angaben ergeben
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden | Gebietsstand 1. Januar 2026 | 9. September 2026 |
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.