Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Mecklenburg-Vorpommern Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Gnevkow

Hebesätze Gnevkow

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte · AGS 13071041 · 310 Einwohner

Gewerbesteuer
339 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
386 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
329 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Gnevkow ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 339 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 386 %. Der Median Landkreis Mecklenburgische Seenplatte liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 41 Prozentpunkte.

Wie Gnevkow bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Gnevkow im niedrigsten Fünftel. Denselben Satz von 339 % setzen bundesweit 7 Gemeinden fest. Innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern steht die Gemeinde auf Platz 101 von 724, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 629-grösste von 726 Gemeinden des Landes.

Gnevkow im Zahlenvergleich

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Gnevkow, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Gnevkow 339 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 380 % Berichtsjahr 2024 −41 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −41 Prozentpunkte

Von 146 Gemeinden im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Gnevkow auf Platz 23, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Gemeinden nahe am Wert von Gnevkow

Gemeinden im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Gnevkow Grundsteuer B
Kriesow 339 % 0 Prozentpunkte 386 %
Groß Teetzleben 340 % +1 Prozentpunkte 370 %
Knorrendorf 340 % +1 Prozentpunkte 380 %
Mirow 340 % +1 Prozentpunkte 380 %
Rechlin 340 % +1 Prozentpunkte 350 %

Gewerbesteuer in Gnevkow an einem Beispiel

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 339 % ergibt das 11.331,08 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.370,42 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Zuständig für die Festsetzung ist Gnevkow selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Gnevkow noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Gnevkow

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Gnevkow?

339 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 11.331,08 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Gnevkow?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 386 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Gnevkow hoch?

Gnevkow liegt 41 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Landkreis Mecklenburgische Seenplatte von 380 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Gnevkow durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Gnevkow
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.