Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Hessen Landkreis Fulda Gersfeld (Rhön)

Hebesätze Gersfeld (Rhön)

Landkreis Fulda · AGS 06631010 · 5.457 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Gersfeld (Rhön), Stadt

Gewerbesteuer
394 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
495 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
495 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Gersfeld (Rhön) ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 394 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 495 %. Der Median Landkreis Fulda liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 14 Prozentpunkte.

Wo Gersfeld (Rhön) im Vergleich steht

Der Wert von 394 % ordnet Gersfeld (Rhön) im vierten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 2 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Hessen steht die Gemeinde auf Platz 220 von 421, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 287-grösste von 422 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Gersfeld (Rhön) vorliegen

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Gersfeld (Rhön), je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Gersfeld (Rhön) 394 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Fulda 380 % Berichtsjahr 2024 +14 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +14 Prozentpunkte

Von 23 Gemeinden im Landkreis Fulda mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Gersfeld (Rhön) auf Platz 21, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Wie die Umgebung von Gersfeld (Rhön) liegt

Gemeinden im Landkreis Fulda mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Gersfeld (Rhön) Grundsteuer B
Tann (Rhön) 394 % 0 Prozentpunkte 600 %
Ebersburg 395 % +1 Prozentpunkte 395 %
Hofbieber 390 % −4 Prozentpunkte 495 %
Dipperz 380 % −14 Prozentpunkte 365 %
Ehrenberg (Rhön) 380 % −14 Prozentpunkte 380 %

Wie viel Gewerbesteuer in Gersfeld (Rhön) anfällt

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 394 % macht daraus 13.169,45 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 467,95 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Welche Satzung gilt

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Gersfeld (Rhön) und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Gersfeld (Rhön) ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Gersfeld (Rhön)

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Gersfeld (Rhön)?

Der Hebesatz liegt bei 394 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 13.169,45 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Gersfeld (Rhön)?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 495 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Gersfeld (Rhön) hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Fulda von 380 % liegt Gersfeld (Rhön) 14 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Gersfeld (Rhön). Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Gersfeld (Rhön)
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.