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Schleswig-Holstein Kreis Ostholstein Fehmarn

Hebesätze Fehmarn

Kreis Ostholstein · AGS 01055046 · 13.377 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Fehmarn, Stadt

Gewerbesteuer
360 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Fehmarn beträgt 360 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 350 %. Der Median Kreis Ostholstein liegt bei 370 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Wie Fehmarn bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Fehmarn im zweiten Fünftel. Denselben Satz von 360 % setzen bundesweit 514 Gemeinden fest. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 536 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 43-grösste von 1.106 Gemeinden des Landes.

Fehmarn im Zahlenvergleich

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Fehmarn, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Fehmarn 360 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Ostholstein 370 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −20 Prozentpunkte

Von 36 Gemeinden im Kreis Ostholstein mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Fehmarn auf Platz 14, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Kreis Ostholstein mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Fehmarn Grundsteuer B
Scharbeutz 360 % 0 Prozentpunkte 350 %
Sierksdorf 360 % 0 Prozentpunkte 400 %
Dahme 370 % +10 Prozentpunkte 390 %
Gremersdorf 350 % −10 Prozentpunkte 350 %
Grömitz 350 % −10 Prozentpunkte 370 %

Gewerbesteuer in Fehmarn an einem Beispiel

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 360 % ergibt das 12.033,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Zuständig für die Festsetzung ist Fehmarn selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Fehmarn noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Fehmarn

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Fehmarn?

360 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 12.033,00 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Fehmarn?

Die Grundsteuer B liegt bei 350 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Fehmarn hoch?

Im Vergleich zum Median Kreis Ostholstein von 370 % liegt Fehmarn 10 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Fehmarn legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Fehmarn
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.