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Hebesätze Falkenstein/Vogtl.
Für Falkenstein/Vogtl. ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 390 % festgesetzt (Gebietsstand 1. Januar 2026). Die Grundsteuer B beträgt 390 %. Der Median Vogtlandkreis liegt bei 400 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 390 % aus.
Wie Falkenstein/Vogtl. bundesweit einzuordnen ist
Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Falkenstein/Vogtl. im vierten Fünftel. Denselben Satz von 390 % setzen bundesweit 444 Gemeinden fest. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 52 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 93-grösste von 419 Gemeinden des Landes.
Die Werte für Falkenstein/Vogtl. im Überblick
Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Falkenstein/Vogtl. | 390 % | Gebietsstand 1. Januar 2026 | — |
| Falkenstein/Vogtl. | 390 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Vogtlandkreis | 400 % | Gebietsstand 1. Januar 2026 | −10 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +10 Prozentpunkte |
Von 37 Gemeinden im Vogtlandkreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Falkenstein/Vogtl. auf Platz 8, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.
Vergleichbare Gemeinden in der Nähe
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Falkenstein/Vogtl. | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Bad Elster | 390 % | 0 Prozentpunkte | 440 % |
| Eichigt | 390 % | 0 Prozentpunkte | 405 % |
| Heinsdorfergrund | 390 % | 0 Prozentpunkte | 264 % |
| Lengenfeld | 390 % | 0 Prozentpunkte | 427 % |
| Netzschkau | 390 % | 0 Prozentpunkte | 485 % |
Was die Gewerbesteuer in Falkenstein/Vogtl. konkret kostet
Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 390 % ergibt das 13.035,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.
Wo die Festsetzung für Falkenstein/Vogtl. nachzulesen ist
Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Falkenstein/Vogtl., auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.
Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Falkenstein/Vogtl. noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Falkenstein/Vogtl.
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Falkenstein/Vogtl.?
In Falkenstein/Vogtl. gilt ein Hebesatz von 390 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 13.035,75 Euro jährlich.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Falkenstein/Vogtl.?
Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 390 %, gebietsstand 1. januar 2026. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.
Ist die Gewerbesteuer in Falkenstein/Vogtl. hoch?
Der Vergleichswert im Kreis beträgt 400 %. Falkenstein/Vogtl. liegt 10 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Falkenstein/Vogtl. per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.
Woraus sich die Angaben ergeben
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden | Gebietsstand 1. Januar 2026 | 9. September 2026 |
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
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