Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Schleswig-Holstein Kreis Steinburg Engelbrechtsche Wildnis

Hebesätze Engelbrechtsche Wildnis

Kreis Steinburg · AGS 01061027 · 836 Einwohner

Gewerbesteuer
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
260 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
250 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Engelbrechtsche Wildnis setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 300 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 260 %. Der Median Kreis Steinburg liegt bei 360 %, die Differenz beträgt 60 Prozentpunkte.

Wie Engelbrechtsche Wildnis zum Landesdurchschnitt liegt

Engelbrechtsche Wildnis liegt im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 243 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 300 %. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 21 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 472-grösste von 1.106 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Engelbrechtsche Wildnis vorliegen

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Engelbrechtsche Wildnis, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Engelbrechtsche Wildnis 300 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Steinburg 360 % Berichtsjahr 2024 −60 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −80 Prozentpunkte

Von 111 Gemeinden im Kreis Steinburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Engelbrechtsche Wildnis auf Platz 3, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Wie die Umgebung von Engelbrechtsche Wildnis liegt

Gemeinden im Kreis Steinburg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Engelbrechtsche Wildnis Grundsteuer B
Dammfleth 300 % 0 Prozentpunkte 100 %
Hennstedt 300 % 0 Prozentpunkte 280 %
Hodorf 300 % 0 Prozentpunkte 300 %
Hohenfelde 300 % 0 Prozentpunkte 300 %
Mühlenbarbek 300 % 0 Prozentpunkte 285 %

Wie viel Gewerbesteuer in Engelbrechtsche Wildnis anfällt

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 300 % Hebesatz sind 10.027,50 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.674,00 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Welche Satzung gilt

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Engelbrechtsche Wildnis und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Engelbrechtsche Wildnis ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Engelbrechtsche Wildnis

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Engelbrechtsche Wildnis?

300 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 10.027,50 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Engelbrechtsche Wildnis?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 260 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Engelbrechtsche Wildnis hoch?

Der Median Kreis Steinburg liegt bei 360 %. Engelbrechtsche Wildnis liegt damit 60 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Engelbrechtsche Wildnis selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Engelbrechtsche Wildnis
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.