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Schleswig-Holstein Kreis Rendsburg-Eckernförde Elsdorf-Westermühlen

Hebesätze Elsdorf-Westermühlen

Kreis Rendsburg-Eckernförde · AGS 01058047 · 1.630 Einwohner

Gewerbesteuer
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Elsdorf-Westermühlen beträgt 330 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 330 %. Der Median Kreis Rendsburg-Eckernförde liegt bei 336 %, die Differenz beträgt 6 Prozentpunkte.

Wie Elsdorf-Westermühlen zum Landesdurchschnitt liegt

Elsdorf-Westermühlen liegt im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 429 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 330 %. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 245 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 260-grösste von 1.106 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Elsdorf-Westermühlen vorliegen

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Elsdorf-Westermühlen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Elsdorf-Westermühlen 330 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Rendsburg-Eckernförde 336 % Berichtsjahr 2024 −6 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −50 Prozentpunkte

Von 165 Gemeinden im Kreis Rendsburg-Eckernförde mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Elsdorf-Westermühlen auf Platz 59, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Wie die Umgebung von Elsdorf-Westermühlen liegt

Gemeinden im Kreis Rendsburg-Eckernförde mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Elsdorf-Westermühlen Grundsteuer B
Barkelsby 330 % 0 Prozentpunkte 270 %
Borgstedt 330 % 0 Prozentpunkte 330 %
Bornholt 330 % 0 Prozentpunkte 320 %
Breiholz 330 % 0 Prozentpunkte 330 %
Christiansholm 330 % 0 Prozentpunkte 330 %

Wie viel Gewerbesteuer in Elsdorf-Westermühlen anfällt

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 330 % Hebesatz sind 11.030,25 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.671,25 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Welche Satzung gilt

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Elsdorf-Westermühlen und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Elsdorf-Westermühlen ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Elsdorf-Westermühlen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Elsdorf-Westermühlen?

Elsdorf-Westermühlen setzt 330 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 11.030,25 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Elsdorf-Westermühlen?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 330 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Elsdorf-Westermühlen hoch?

Der Median Kreis Rendsburg-Eckernförde liegt bei 336 %. Elsdorf-Westermühlen liegt damit 6 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Elsdorf-Westermühlen selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Elsdorf-Westermühlen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.