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Schleswig-Holstein Kreis Nordfriesland Elisabeth-Sophien-Koog

Hebesätze Elisabeth-Sophien-Koog

Kreis Nordfriesland · AGS 01054026 · 58 Einwohner

Gewerbesteuer
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
100 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
100 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Elisabeth-Sophien-Koog gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 350 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 100 %. Der Median Kreis Nordfriesland liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 30 Prozentpunkte.

Wie Elisabeth-Sophien-Koog zum Landesdurchschnitt liegt

Elisabeth-Sophien-Koog liegt im zweiten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 880 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 350 %. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 434 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.088-grösste von 1.106 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Elisabeth-Sophien-Koog vorliegen

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Elisabeth-Sophien-Koog, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Elisabeth-Sophien-Koog 350 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Nordfriesland 380 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte

Von 133 Gemeinden im Kreis Nordfriesland mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Elisabeth-Sophien-Koog auf Platz 16, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Gemeinden nahe am Wert von Elisabeth-Sophien-Koog

Gemeinden im Kreis Nordfriesland mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Elisabeth-Sophien-Koog Grundsteuer B
Arlewatt 350 % 0 Prozentpunkte 310 %
Drage 350 % 0 Prozentpunkte 330 %
Hörnum (Sylt) 350 % 0 Prozentpunkte 330 %
Horstedt 350 % 0 Prozentpunkte 310 %
Sylt 350 % 0 Prozentpunkte 330 %

Wie viel Gewerbesteuer in Elisabeth-Sophien-Koog anfällt

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 350 % Hebesatz sind 11.698,75 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Elisabeth-Sophien-Koog und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Elisabeth-Sophien-Koog ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Elisabeth-Sophien-Koog

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Elisabeth-Sophien-Koog?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 350 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 11.698,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Elisabeth-Sophien-Koog?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 100 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Elisabeth-Sophien-Koog hoch?

Der Median Kreis Nordfriesland liegt bei 380 %. Elisabeth-Sophien-Koog liegt damit 30 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Elisabeth-Sophien-Koog. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Elisabeth-Sophien-Koog
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.