Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Schleswig-Holstein Kreis Rendsburg-Eckernförde Eckernförde

Hebesätze Eckernförde

Kreis Rendsburg-Eckernförde · AGS 01058043 · 21.562 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Eckernförde, Stadt

Gewerbesteuer
370 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
390 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
370 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

370 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Eckernförde aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 390 %. Der Median Kreis Rendsburg-Eckernförde liegt bei 336 %, die Differenz beträgt 34 Prozentpunkte.

Wie Eckernförde zum Landesdurchschnitt liegt

Eckernförde liegt im zweiten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 315 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 370 %. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 598 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 21-grösste von 1.106 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Eckernförde vorliegen

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Eckernförde, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Eckernförde 370 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Rendsburg-Eckernförde 336 % Berichtsjahr 2024 +34 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte

Von 165 Gemeinden im Kreis Rendsburg-Eckernförde mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Eckernförde auf Platz 140, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Gemeinden nahe am Wert von Eckernförde

Gemeinden im Kreis Rendsburg-Eckernförde mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Eckernförde Grundsteuer B
Achterwehr 370 % 0 Prozentpunkte 390 %
Büdelsdorf 370 % 0 Prozentpunkte 380 %
Owschlag 370 % 0 Prozentpunkte 390 %
Quarnbek 370 % 0 Prozentpunkte 390 %
Rodenbek 370 % 0 Prozentpunkte 395 %

Wie viel Gewerbesteuer in Eckernförde anfällt

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 370 % Hebesatz sind 12.367,25 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Eckernförde und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Eckernförde ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Eckernförde

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Eckernförde?

Eckernförde setzt 370 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 12.367,25 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Eckernförde?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 390 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Eckernförde hoch?

Im Vergleich zum Median Kreis Rendsburg-Eckernförde von 336 % liegt Eckernförde 34 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Eckernförde per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Eckernförde
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.