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Sachsen Landkreis Görlitz Ebersbach-Neugersdorf

Hebesätze Ebersbach-Neugersdorf

Landkreis Görlitz · AGS 14626085 · 11.496 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Ebersbach-Neugersdorf, Stadt

Gewerbesteuer
400 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer B
440 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer A
320 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Ebersbach-Neugersdorf beträgt 400 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Die Grundsteuer B beträgt 440 %. Der Median Landkreis Görlitz liegt bei 400 % und damit auf demselben Wert. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 400 % aus.

Wie Ebersbach-Neugersdorf zum Landesdurchschnitt liegt

Ebersbach-Neugersdorf liegt im vierten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 1.113 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 400 %. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 183 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 55-grösste von 419 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Ebersbach-Neugersdorf im Überblick

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Ebersbach-Neugersdorf, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Ebersbach-Neugersdorf 400 % Gebietsstand 1. Januar 2026
Ebersbach-Neugersdorf 400 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Görlitz 400 % Gebietsstand 1. Januar 2026 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte

Von 53 Gemeinden im Landkreis Görlitz mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Ebersbach-Neugersdorf auf Platz 24, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Görlitz mit ähnlichem Hebesatz, Gebietsstand 1. Januar 2026
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Ebersbach-Neugersdorf Grundsteuer B
Bertsdorf-Hörnitz 400 % 0 Prozentpunkte 390 %
Hähnichen 400 % 0 Prozentpunkte 428 %
Hainewalde 400 % 0 Prozentpunkte 360 %
Kottmar 400 % 0 Prozentpunkte 390 %
Kreba-Neudorf 400 % 0 Prozentpunkte 492 %

Was die Gewerbesteuer in Ebersbach-Neugersdorf konkret kostet

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 400 % Hebesatz sind 13.370,00 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Ebersbach-Neugersdorf, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Ebersbach-Neugersdorf noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Ebersbach-Neugersdorf

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Ebersbach-Neugersdorf?

Der Hebesatz liegt bei 400 %, gebietsstand 1. januar 2026. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 13.370,00 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Ebersbach-Neugersdorf?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 440 %, gebietsstand 1. januar 2026. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Ebersbach-Neugersdorf hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Görlitz von 400 % liegt Ebersbach-Neugersdorf genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Ebersbach-Neugersdorf durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Ebersbach-Neugersdorf
QuelleStandAbgerufen
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden Gebietsstand 1. Januar 2026 9. September 2026
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.