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Hebesätze Ebersbach-Neugersdorf
Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Ebersbach-Neugersdorf beträgt 400 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Die Grundsteuer B beträgt 440 %. Der Median Landkreis Görlitz liegt bei 400 % und damit auf demselben Wert. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 400 % aus.
Wie Ebersbach-Neugersdorf zum Landesdurchschnitt liegt
Ebersbach-Neugersdorf liegt im vierten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 1.113 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 400 %. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 183 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 55-grösste von 419 Gemeinden des Landes.
Die Werte für Ebersbach-Neugersdorf im Überblick
Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Ebersbach-Neugersdorf | 400 % | Gebietsstand 1. Januar 2026 | — |
| Ebersbach-Neugersdorf | 400 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Görlitz | 400 % | Gebietsstand 1. Januar 2026 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +20 Prozentpunkte |
Von 53 Gemeinden im Landkreis Görlitz mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Ebersbach-Neugersdorf auf Platz 24, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.
Welche Gemeinden ähnlich liegen
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Ebersbach-Neugersdorf | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Bertsdorf-Hörnitz | 400 % | 0 Prozentpunkte | 390 % |
| Hähnichen | 400 % | 0 Prozentpunkte | 428 % |
| Hainewalde | 400 % | 0 Prozentpunkte | 360 % |
| Kottmar | 400 % | 0 Prozentpunkte | 390 % |
| Kreba-Neudorf | 400 % | 0 Prozentpunkte | 492 % |
Was die Gewerbesteuer in Ebersbach-Neugersdorf konkret kostet
Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 400 % Hebesatz sind 13.370,00 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.
Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist
Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Ebersbach-Neugersdorf, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.
Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Ebersbach-Neugersdorf noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Ebersbach-Neugersdorf
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Ebersbach-Neugersdorf?
Der Hebesatz liegt bei 400 %, gebietsstand 1. januar 2026. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 13.370,00 Euro Gewerbesteuer.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Ebersbach-Neugersdorf?
Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 440 %, gebietsstand 1. januar 2026. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.
Ist die Gewerbesteuer in Ebersbach-Neugersdorf hoch?
Im Vergleich zum Median Landkreis Görlitz von 400 % liegt Ebersbach-Neugersdorf genau darauf.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Gemeinde Ebersbach-Neugersdorf durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.
Welche Quellen zugrunde liegen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden | Gebietsstand 1. Januar 2026 | 9. September 2026 |
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.