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Mecklenburg-Vorpommern Landkreis Vorpommern-Rügen Deyelsdorf

Hebesätze Deyelsdorf

Landkreis Vorpommern-Rügen · AGS 13073016 · 478 Einwohner

Gewerbesteuer
410 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
410 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Deyelsdorf gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 410 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 410 %. Der Median Landkreis Vorpommern-Rügen liegt bei 375 %, die Differenz beträgt 35 Prozentpunkte.

Wie Deyelsdorf bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Deyelsdorf im höchsten Fünftel. Denselben Satz von 410 % setzen bundesweit 177 Gemeinden fest. Innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern steht die Gemeinde auf Platz 697 von 724, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 501-grösste von 726 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Deyelsdorf vorliegen

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Deyelsdorf, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Deyelsdorf 410 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Vorpommern-Rügen 375 % Berichtsjahr 2024 +35 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +30 Prozentpunkte

Von 101 Gemeinden im Landkreis Vorpommern-Rügen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Deyelsdorf auf Platz 97, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Gemeinden nahe am Wert von Deyelsdorf

Gemeinden im Landkreis Vorpommern-Rügen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Deyelsdorf Grundsteuer B
Hugoldsdorf 410 % 0 Prozentpunkte 440 %
Papenhagen 410 % 0 Prozentpunkte 450 %
Altenkirchen 400 % −10 Prozentpunkte 430 %
Bad Sülze 400 % −10 Prozentpunkte 400 %
Bergen auf Rügen 400 % −10 Prozentpunkte 350 %

Wie viel Gewerbesteuer in Deyelsdorf anfällt

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 410 % ergibt das 13.704,25 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Deyelsdorf und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Deyelsdorf ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Deyelsdorf

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Deyelsdorf?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 410 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 13.704,25 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Deyelsdorf?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 410 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Deyelsdorf hoch?

Gemessen am Median Landkreis Vorpommern-Rügen von 375 % liegt der Satz von Deyelsdorf 35 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Deyelsdorf durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Deyelsdorf
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.