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Hebesätze Burkhardtsdorf
Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Burkhardtsdorf beträgt 400 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Die Grundsteuer B beträgt 420 %. Der Median Erzgebirgskreis liegt bei 400 % und damit auf demselben Wert. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 400 % aus.
Wie Burkhardtsdorf bundesweit einzuordnen ist
Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Burkhardtsdorf im vierten Fünftel. Denselben Satz von 400 % setzen bundesweit 1.113 Gemeinden fest. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 183 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 129-grösste von 419 Gemeinden des Landes.
Welche Stände für Burkhardtsdorf vorliegen
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Burkhardtsdorf | 400 % | Gebietsstand 1. Januar 2026 | — |
| Burkhardtsdorf | 400 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Erzgebirgskreis | 400 % | Gebietsstand 1. Januar 2026 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +20 Prozentpunkte |
Von 59 Gemeinden im Erzgebirgskreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Burkhardtsdorf auf Platz 27, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.
Wie die Umgebung von Burkhardtsdorf liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Burkhardtsdorf | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Amtsberg | 400 % | 0 Prozentpunkte | 440 % |
| Auerbach | 400 % | 0 Prozentpunkte | 430 % |
| Bockau | 400 % | 0 Prozentpunkte | 371 % |
| Börnichen/Erzgeb. | 400 % | 0 Prozentpunkte | 390 % |
| Breitenbrunn/Erzgeb., Hochschulort | 400 % | 0 Prozentpunkte | 390 % |
Wie viel Gewerbesteuer in Burkhardtsdorf anfällt
Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 400 % ergibt das 13.370,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.
Welche Satzung gilt
Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Burkhardtsdorf und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.
Die Satzung von Burkhardtsdorf ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Burkhardtsdorf
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Burkhardtsdorf?
400 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Gebietsstand 1. Januar 2026). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 13.370,00 Euro Steuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Burkhardtsdorf?
Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 420 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Burkhardtsdorf hoch?
Der Median Erzgebirgskreis liegt bei 400 %. Burkhardtsdorf liegt damit genau darauf.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Burkhardtsdorf. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.
Welche Quellen zugrunde liegen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden | Gebietsstand 1. Januar 2026 | 9. September 2026 |
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.