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Hebesätze Büsumer Deichhausen
Büsumer Deichhausen setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 300 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 250 %. Der Median Kreis Dithmarschen liegt bei 340 %, die Differenz beträgt 40 Prozentpunkte.
Wie Büsumer Deichhausen bundesweit einzuordnen ist
Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Büsumer Deichhausen im niedrigsten Fünftel. Denselben Satz von 300 % setzen bundesweit 243 Gemeinden fest. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 21 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 797-grösste von 1.106 Gemeinden des Landes.
Die Werte für Büsumer Deichhausen im Überblick
Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Büsumer Deichhausen | 300 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Kreis Dithmarschen | 340 % | Berichtsjahr 2024 | −40 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −80 Prozentpunkte |
Von 116 Gemeinden im Kreis Dithmarschen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Büsumer Deichhausen auf Platz 3, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.
Nachbarn von Büsumer Deichhausen mit ähnlichem Satz
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Büsumer Deichhausen | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Glüsing | 300 % | 0 Prozentpunkte | 250 % |
| Hillgroven | 300 % | 0 Prozentpunkte | — |
| Oesterwurth | 300 % | 0 Prozentpunkte | — |
| Wolmersdorf | 300 % | 0 Prozentpunkte | 360 % |
| Westerdeichstrich | 295 % | −5 Prozentpunkte | 260 % |
Was die Gewerbesteuer in Büsumer Deichhausen konkret kostet
Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 300 % ergibt das 10.027,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.674,00 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.
Wer den Hebesatz in Büsumer Deichhausen beschliesst
Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Büsumer Deichhausen, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.
Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Büsumer Deichhausen noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Büsumer Deichhausen
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Büsumer Deichhausen?
Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 300 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 10.027,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Büsumer Deichhausen?
Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 250 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Büsumer Deichhausen hoch?
Der Median Kreis Dithmarschen liegt bei 340 %. Büsumer Deichhausen liegt damit 40 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Büsumer Deichhausen legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.
Woher die Werte stammen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.