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Schleswig-Holstein Kreis Dithmarschen Buchholz

Hebesätze Buchholz

Kreis Dithmarschen · AGS 01051012 · 998 Einwohner

Gewerbesteuer
336 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
325 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
325 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Buchholz setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 336 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 325 %. Der Median Kreis Dithmarschen liegt bei 340 %, die Differenz beträgt 4 Prozentpunkte.

Wie Buchholz bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Buchholz im niedrigsten Fünftel. Denselben Satz von 336 % setzen bundesweit 11 Gemeinden fest. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 335 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 405-grösste von 1.106 Gemeinden des Landes.

Buchholz im Zahlenvergleich

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Buchholz, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Buchholz 336 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Dithmarschen 340 % Berichtsjahr 2024 −4 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −44 Prozentpunkte

Von 116 Gemeinden im Kreis Dithmarschen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Buchholz auf Platz 50, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Nachbarn von Buchholz mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Kreis Dithmarschen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Buchholz Grundsteuer B
Dellstedt 340 % +4 Prozentpunkte 310 %
Elpersbüttel 340 % +4 Prozentpunkte 370 %
Hemme 340 % +4 Prozentpunkte 310 %
Hennstedt 340 % +4 Prozentpunkte 310 %
Karolinenkoog 340 % +4 Prozentpunkte 310 %

Gewerbesteuer in Buchholz an einem Beispiel

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 336 % ergibt das 11.230,80 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.470,70 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wer den Hebesatz in Buchholz beschliesst

Zuständig für die Festsetzung ist Buchholz selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Buchholz noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Buchholz

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Buchholz?

Buchholz setzt 336 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 11.230,80 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Buchholz?

Die Grundsteuer B liegt bei 325 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Buchholz hoch?

Im Vergleich zum Median Kreis Dithmarschen von 340 % liegt Buchholz 4 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Buchholz. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Buchholz
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.