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Thüringen Landkreis Hildburghausen Brünn/Thür.

Hebesätze Brünn/Thür.

Landkreis Hildburghausen · AGS 16069006 · 415 Einwohner

Gewerbesteuer
357 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
389 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
271 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Brünn/Thür. gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 357 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 389 %. Der Median Landkreis Hildburghausen liegt bei 395 %, die Differenz beträgt 38 Prozentpunkte.

Wo Brünn/Thür. im Vergleich steht

Der Wert von 357 % ordnet Brünn/Thür. im zweiten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 61 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Thüringen steht die Gemeinde auf Platz 21 von 605, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 400-grösste von 630 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Brünn/Thür. im Überblick

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Brünn/Thür., je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Brünn/Thür. 357 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Hildburghausen 395 % Berichtsjahr 2024 −38 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −23 Prozentpunkte

Von 32 Gemeinden im Landkreis Hildburghausen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Brünn/Thür. auf Platz 1, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Wie die Umgebung von Brünn/Thür. liegt

Gemeinden im Landkreis Hildburghausen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Brünn/Thür. Grundsteuer B
Schmeheim 357 % 0 Prozentpunkte 389 %
Schleusegrund 360 % +3 Prozentpunkte 390 %
Veilsdorf 360 % +3 Prozentpunkte 390 %
Schleusingen 375 % +18 Prozentpunkte 370 %
Masserberg 383 % +26 Prozentpunkte 402 %

Was die Gewerbesteuer in Brünn/Thür. konkret kostet

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 357 % macht daraus 11.932,73 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 768,77 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Welche Satzung gilt

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Brünn/Thür., auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Brünn/Thür. noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Brünn/Thür.

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Brünn/Thür.?

357 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 11.932,73 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Brünn/Thür.?

Die Grundsteuer B liegt bei 389 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Brünn/Thür. hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Hildburghausen von 395 % liegt Brünn/Thür. 38 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Brünn/Thür. selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Brünn/Thür.
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.