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Schleswig-Holstein Kreis Steinburg Breitenberg

Hebesätze Breitenberg

Kreis Steinburg · AGS 01061016 · 350 Einwohner

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
425 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Breitenberg setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 380 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 425 %. Der Median Kreis Steinburg liegt bei 360 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Breitenberg hoch?

2.486 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 380 % fest. Damit liegt Breitenberg im mittleren Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 672 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 818-grösste von 1.106 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Breitenberg im Überblick

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Breitenberg, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Breitenberg 380 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Steinburg 360 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 111 Gemeinden im Kreis Steinburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Breitenberg auf Platz 72, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Nachbarn von Breitenberg mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Kreis Steinburg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Breitenberg Grundsteuer B
Aasbüttel 380 % 0 Prozentpunkte 425 %
Aebtissinwisch 380 % 0 Prozentpunkte 425 %
Auufer 380 % 0 Prozentpunkte 425 %
Bekdorf 380 % 0 Prozentpunkte 425 %
Bokhorst 380 % 0 Prozentpunkte 310 %

Was die Gewerbesteuer in Breitenberg konkret kostet

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 380 %, also 12.701,50 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wer den Hebesatz in Breitenberg beschliesst

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Breitenberg, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Breitenberg noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Breitenberg

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Breitenberg?

Breitenberg setzt 380 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 12.701,50 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Breitenberg?

Die Grundsteuer B liegt bei 425 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Breitenberg hoch?

Gemessen am Median Kreis Steinburg von 360 % liegt der Satz von Breitenberg 20 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Breitenberg durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Breitenberg
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.