Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Schleswig-Holstein Kreis Pinneberg Brande-Hörnerkirchen

Hebesätze Brande-Hörnerkirchen

Kreis Pinneberg · AGS 01056010 · 1.715 Einwohner

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
425 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Brande-Hörnerkirchen beträgt 380 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 425 %. Der Median Kreis Pinneberg liegt bei 380 % und damit auf demselben Wert.

Was der Wert für Brande-Hörnerkirchen bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Brande-Hörnerkirchen im mittleren Fünftel; der Satz von 380 % kommt insgesamt 2.486 mal vor. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 672 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 246-grösste von 1.106 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Brande-Hörnerkirchen ausweisen

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Brande-Hörnerkirchen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Brande-Hörnerkirchen 380 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Pinneberg 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 49 Gemeinden im Kreis Pinneberg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Brande-Hörnerkirchen auf Platz 24, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Kreis Pinneberg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Brande-Hörnerkirchen Grundsteuer B
Bilsen 380 % 0 Prozentpunkte 270 %
Ellerhoop 380 % 0 Prozentpunkte 340 %
Haseldorf 380 % 0 Prozentpunkte 425 %
Hasloh 380 % 0 Prozentpunkte 425 %
Heede 380 % 0 Prozentpunkte 390 %

Was der Hebesatz in Brande-Hörnerkirchen in Euro bedeutet

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 380 % sind das 12.701,50 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Brande-Hörnerkirchen noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Brande-Hörnerkirchen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Brande-Hörnerkirchen?

Der Hebesatz liegt bei 380 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 12.701,50 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Brande-Hörnerkirchen?

Brande-Hörnerkirchen setzt die Grundsteuer B auf 425 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Brande-Hörnerkirchen hoch?

Im Vergleich zum Median Kreis Pinneberg von 380 % liegt Brande-Hörnerkirchen genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Brande-Hörnerkirchen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.