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Schleswig-Holstein Kreis Pinneberg Bokholt-Hanredder

Hebesätze Bokholt-Hanredder

Kreis Pinneberg · AGS 01056008 · 1.324 Einwohner

Gewerbesteuer
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
425 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Bokholt-Hanredder gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 400 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 425 %. Der Median Kreis Pinneberg liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Wie Bokholt-Hanredder bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Bokholt-Hanredder im vierten Fünftel. Denselben Satz von 400 % setzen bundesweit 1.113 Gemeinden fest. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 986 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 309-grösste von 1.106 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Bokholt-Hanredder nach Quelle

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Bokholt-Hanredder, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Bokholt-Hanredder 400 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Pinneberg 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte

Von 49 Gemeinden im Kreis Pinneberg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Bokholt-Hanredder auf Platz 41, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Nachbarn von Bokholt-Hanredder mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Kreis Pinneberg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Bokholt-Hanredder Grundsteuer B
Bokel 400 % 0 Prozentpunkte 310 %
Bönningstedt 400 % 0 Prozentpunkte 425 %
Elmshorn 400 % 0 Prozentpunkte 425 %
Halstenbek 400 % 0 Prozentpunkte 425 %
Klein Nordende 400 % 0 Prozentpunkte 425 %

Ein Rechenbeispiel für Bokholt-Hanredder

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 400 % ergibt das 13.370,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wer den Hebesatz in Bokholt-Hanredder beschliesst

Bokholt-Hanredder legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Bokholt-Hanredder fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Bokholt-Hanredder

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Bokholt-Hanredder?

Der Hebesatz liegt bei 400 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 13.370,00 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Bokholt-Hanredder?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 425 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Bokholt-Hanredder hoch?

Der Median Kreis Pinneberg liegt bei 380 %. Bokholt-Hanredder liegt damit 20 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Bokholt-Hanredder. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Bokholt-Hanredder
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.