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Sachsen-Anhalt Landkreis Mansfeld-Südharz Benndorf

Hebesätze Benndorf

Landkreis Mansfeld-Südharz · AGS 15087045 · 2.000 Einwohner

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
450 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Benndorf gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 380 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 450 %. Der Median Landkreis Mansfeld-Südharz liegt bei 380 % und damit auf demselben Wert.

Was der Wert für Benndorf bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Benndorf im mittleren Fünftel; der Satz von 380 % kommt insgesamt 2.486 mal vor. Innerhalb von Sachsen-Anhalt steht die Gemeinde auf Platz 139 von 218, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 137-grösste von 218 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Benndorf vorliegen

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Benndorf, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Benndorf 380 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Mansfeld-Südharz 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 22 Gemeinden im Landkreis Mansfeld-Südharz mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Benndorf auf Platz 11, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Gemeinden nahe am Wert von Benndorf

Gemeinden im Landkreis Mansfeld-Südharz mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Benndorf Grundsteuer B
Blankenheim 380 % 0 Prozentpunkte 450 %
Helbra 380 % 0 Prozentpunkte 470 %
Hergisdorf 380 % 0 Prozentpunkte 450 %
Wimmelburg 380 % 0 Prozentpunkte 450 %
Ahlsdorf 390 % +10 Prozentpunkte 450 %

Wie viel Gewerbesteuer in Benndorf anfällt

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 380 % sind das 12.701,50 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Benndorf und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Benndorf ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Benndorf

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Benndorf?

Benndorf setzt 380 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 12.701,50 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Benndorf?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 450 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Benndorf hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Mansfeld-Südharz von 380 % liegt Benndorf genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Benndorf. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Benndorf
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.