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Schleswig-Holstein Kreis Steinburg Beidenfleth

Hebesätze Beidenfleth

Kreis Steinburg · AGS 01061007 · 839 Einwohner

Gewerbesteuer
375 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
345 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Beidenfleth gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 375 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 350 %. Der Median Kreis Steinburg liegt bei 360 %, die Differenz beträgt 15 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Beidenfleth hoch?

86 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 375 % fest. Damit liegt Beidenfleth im mittleren Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 667 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 470-grösste von 1.106 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Beidenfleth im Überblick

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Beidenfleth, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Beidenfleth 375 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Steinburg 360 % Berichtsjahr 2024 +15 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −5 Prozentpunkte

Von 111 Gemeinden im Kreis Steinburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Beidenfleth auf Platz 71, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Wie die Umgebung von Beidenfleth liegt

Gemeinden im Kreis Steinburg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Beidenfleth Grundsteuer B
Aasbüttel 380 % +5 Prozentpunkte 425 %
Aebtissinwisch 380 % +5 Prozentpunkte 425 %
Agethorst 370 % −5 Prozentpunkte 390 %
Auufer 380 % +5 Prozentpunkte 425 %
Bahrenfleth 370 % −5 Prozentpunkte 390 %

Was die Gewerbesteuer in Beidenfleth konkret kostet

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 375 %, also 12.534,38 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 167,13 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Welche Satzung gilt

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Beidenfleth, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Beidenfleth noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Beidenfleth

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Beidenfleth?

Der Hebesatz liegt bei 375 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 12.534,38 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Beidenfleth?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 350 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Beidenfleth hoch?

Der Median Kreis Steinburg liegt bei 360 %. Beidenfleth liegt damit 15 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Beidenfleth per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Beidenfleth
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.