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Mecklenburg-Vorpommern Landkreis Rostock Behren-Lübchin

Hebesätze Behren-Lübchin

Landkreis Rostock · AGS 13072010 · 949 Einwohner

Gewerbesteuer
362 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Behren-Lübchin beträgt 362 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 380 %. Der Median Landkreis Rostock liegt bei 370 %, die Differenz beträgt 8 Prozentpunkte.

Wo Behren-Lübchin im Vergleich steht

Der Wert von 362 % ordnet Behren-Lübchin im zweiten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 2 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern steht die Gemeinde auf Platz 268 von 724, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 263-grösste von 726 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Behren-Lübchin im Überblick

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Behren-Lübchin, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Behren-Lübchin 362 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Rostock 370 % Berichtsjahr 2024 −8 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −18 Prozentpunkte

Von 112 Gemeinden im Landkreis Rostock mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Behren-Lübchin auf Platz 52, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Nachbarn von Behren-Lübchin mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Rostock mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Behren-Lübchin Grundsteuer B
Hohenfelde 362 % 0 Prozentpunkte 356 %
Groß Wokern 360 % −2 Prozentpunkte 440 %
Klein Upahl 360 % −2 Prozentpunkte 375 %
Sanitz 360 % −2 Prozentpunkte 438 %
Schwasdorf 365 % +3 Prozentpunkte 415 %

Was die Gewerbesteuer in Behren-Lübchin konkret kostet

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 362 % macht daraus 12.099,85 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 601,65 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wer den Hebesatz in Behren-Lübchin beschliesst

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Behren-Lübchin, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Behren-Lübchin noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Behren-Lübchin

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Behren-Lübchin?

Der Hebesatz liegt bei 362 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 12.099,85 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Behren-Lübchin?

380 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Behren-Lübchin hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Rostock von 370 % liegt Behren-Lübchin 8 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Behren-Lübchin durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Behren-Lübchin
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.