Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Mecklenburg-Vorpommern Landkreis Rostock Bartenshagen-Parkentin

Hebesätze Bartenshagen-Parkentin

Landkreis Rostock · AGS 13072007 · 1.322 Einwohner

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
425 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Bartenshagen-Parkentin beträgt 380 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 425 %. Der Median Landkreis Rostock liegt bei 370 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Bartenshagen-Parkentin hoch?

2.486 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 380 % fest. Damit liegt Bartenshagen-Parkentin im mittleren Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern steht die Gemeinde auf Platz 321 von 724, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 183-grösste von 726 Gemeinden des Landes.

Bartenshagen-Parkentin im Zahlenvergleich

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Bartenshagen-Parkentin, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Bartenshagen-Parkentin 380 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Rostock 370 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 112 Gemeinden im Landkreis Rostock mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Bartenshagen-Parkentin auf Platz 60, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Wie die Umgebung von Bartenshagen-Parkentin liegt

Gemeinden im Landkreis Rostock mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Bartenshagen-Parkentin Grundsteuer B
Alt Sührkow 380 % 0 Prozentpunkte 415 %
Bernitt 380 % 0 Prozentpunkte 400 %
Bröbberow 380 % 0 Prozentpunkte 400 %
Dahmen 380 % 0 Prozentpunkte 415 %
Dalkendorf 380 % 0 Prozentpunkte 415 %

Gewerbesteuer in Bartenshagen-Parkentin an einem Beispiel

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 380 %, also 12.701,50 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Welche Satzung gilt

Zuständig für die Festsetzung ist Bartenshagen-Parkentin selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Bartenshagen-Parkentin noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Bartenshagen-Parkentin

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Bartenshagen-Parkentin?

Der Hebesatz liegt bei 380 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 12.701,50 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Bartenshagen-Parkentin?

Bartenshagen-Parkentin setzt die Grundsteuer B auf 425 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Bartenshagen-Parkentin hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Rostock von 370 % liegt Bartenshagen-Parkentin 10 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Bartenshagen-Parkentin selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Bartenshagen-Parkentin
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.