Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Mecklenburg-Vorpommern Landkreis Rostock Admannshagen-Bargeshagen

Hebesätze Admannshagen-Bargeshagen

Landkreis Rostock · AGS 13072001 · 2.891 Einwohner

Gewerbesteuer
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
355 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
290 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Admannshagen-Bargeshagen ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 320 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 355 %. Der Median Landkreis Rostock liegt bei 370 %, die Differenz beträgt 50 Prozentpunkte.

Wie Admannshagen-Bargeshagen zum Landesdurchschnitt liegt

Admannshagen-Bargeshagen liegt im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 435 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 320 %. Innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern steht die Gemeinde auf Platz 48 von 724, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 99-grösste von 726 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Admannshagen-Bargeshagen nach Quelle

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Admannshagen-Bargeshagen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Admannshagen-Bargeshagen 320 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Rostock 370 % Berichtsjahr 2024 −50 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −60 Prozentpunkte

Von 112 Gemeinden im Landkreis Rostock mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Admannshagen-Bargeshagen auf Platz 14, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Nachbarn von Admannshagen-Bargeshagen mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Rostock mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Admannshagen-Bargeshagen Grundsteuer B
Biendorf 320 % 0 Prozentpunkte 420 %
Kühlungsborn, Ostseebad 320 % 0 Prozentpunkte 375 %
Nustrow 320 % 0 Prozentpunkte 350 %
Selpin 320 % 0 Prozentpunkte 350 %
Stäbelow 320 % 0 Prozentpunkte 350 %

Ein Rechenbeispiel für Admannshagen-Bargeshagen

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 320 % Hebesatz sind 10.696,00 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.005,50 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wer den Hebesatz in Admannshagen-Bargeshagen beschliesst

Admannshagen-Bargeshagen legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Admannshagen-Bargeshagen fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Admannshagen-Bargeshagen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Admannshagen-Bargeshagen?

In Admannshagen-Bargeshagen gilt ein Hebesatz von 320 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 10.696,00 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Admannshagen-Bargeshagen?

Die Grundsteuer B liegt bei 355 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Admannshagen-Bargeshagen hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 370 %. Admannshagen-Bargeshagen liegt 50 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Admannshagen-Bargeshagen per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Admannshagen-Bargeshagen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.